Offener
Brief
an
das Landgericht München I
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zur
Kenntnisnahme:
Frau
Schmitt, Richterin am Amtsgericht München
Frau
Müller-Stoy, Staatsanwaltschaft München
Herr
Müller, Richter am Amtsgericht München
Herr
Gerhard Zierl, Präsident des Amtsgerichts München
Herr
Gregor Rose, Rechtsanwalt München
Herr
Christian Bayer, Polizeibeamter München
Frau
Nina Kugler, Polizeibeamtin München
Herr
Maier, Kriminalhauptkommissar München
Herr
Hubertus Andrä¤, Polizeipräsident München
Bundespräsident
Joachim Gauck
Abgeordnete
des Deutschen Bundestages
deutsche
Abgeordnete des europäischen Parlaments
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Hochschule
der Polizei
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AZ
825 Cs 264 Js 197706/12
AZ
844 Cs 264 Js 183417/13
Sehr
geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend
auf den Verhandlungstermin am 16.09.2014 und ergänzend zu meinem
Schreiben vom 02.09.2014 erlaube ich mir dem Gericht weitere
Beweismittel zur Verfügung zu stellen. Da bisher beigebrachte
Beweismittel von allen involvierten Gerichten bewusst nicht zur
Kenntnis genommen wurden, sehe ich mich gezwungen dieselben dem
Gericht in Form eines offenen Briefes zur Verfügung zu stellen, um
mit Hilfe einer Öffentlichkeit die Kenntnisnahme des Gerichts und
damit ein Minimum an Rechtsstaatlichkeit sicherzustellen. Ich weise
das Gericht erneut darauf hin, dass ich diese Angelegenheit durch
alle Instanzen durchfechten, sowie auch eine verfassungsrechtliche
Überprüfung der Angelegenheit anstreben und notfalls auch die
allerletzte Konsequenz in Kauf nehmen werde, um den mir bislang
widerfahrenen Entzug jeglicher rechtsstaatlicher Grundsätze
öffentlich zu machen. Nach meinem Verständnis wurden in den
zugrunde liegenden Fällen nicht nur wesentliche grundgesetzliche
Rechte missachtet sondern darüber hinaus gefährdet weiterer
Rechtsmissbrauch auch das rechtsstaatliche Selbstverständnis dieses
Staates. Diverse Perspektiven des Rechtsmissbrauchs weisen auf ein
denkbares Bestreben zur Wiedererrichtung eines Unrechtssystem hin,
deren grundgesetzliche Vereinbarkeit unabdingbaren einer Klärung
zugeführt werden muss.
Im
zugrunde liegenden Fall (AZ
825 Cs 264 Js 197706/12)
wurden die Beweisfotos missachtet, die belegen, dass von der
ausführenden Beamtin Fahrzeugschäden dokumentiert wurden, die nie
bestanden und bis heute nicht bestehen. Angesichts unserer Geschichte
dürfen wir derartige Fälle nicht bagatellisieren, da derartige
Willkürlichkeit von der wissenschaftlichen Geschichtsforschung als
eine der maßgeblichen Ursachen für die Entstehung und Etablierung
des Unrechtssystem dokumentiert ist.
Anlage
A1
Im
zugrunde liegenden Fall (AZ
844 Cs 264 Js 183417/13) beweist
mein Schreiben vom 31.05.2013
an das Amtsgericht München sowie an die Staatsanwaltschaft München
die wahrheitsgemäße Darstellung des, jegliche rechtsstaatliche
Grundsätze missachtenden, Verlaufs der Verhandlung vom 28.05.2013.
Die
wahrheitsgemäße Darstellung wird zudem durch meine Mails vom
01.06.2013
sowie vom 03.06.2013
an Rechtsanwalt Rose bestätigt. Wenn meine Darstellung nicht den
Tatsachen entsprochen hätte, dann hätte Herr Rose schon aus Gründen
des Selbstschutzes der Darstellung widersprochen. Somit muss aufgrund
der Zeitnähe von einer unzweifelhaften Tatsachenschilderung
ausgegangen werden.
Anlagen
A2/A3/A4/A5/A6
Die
wahrheitsgemäße Wiedergabe des Sachverhaltes wird zudem durch meine
Schreiben vom 23.06.2013
an das Amtsgericht München sowie die Staatsanwaltschaft München und
Rechtsanwalt Rose bestätigt, indem ich unter anderem zur Rücksendung
der überlassenen Beweisfotos aufgefordert habe. Hier sei noch
angemerkt, dass diese Beweisunterlagen nicht zurückgeschickt wurden,
obwohl es sich um teure Farbabzüge handelte.
Anlage
A7
Mit
Datum 07.07.2013
habe ich erneut ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft München mit
der Bitte um Rückgabe der Beweisfotos gerichtet. Auch hier erfolgte
keine Rückgabe der Beweisunterlagen.
Anlage
A8
Mit
meinem Schreiben vom 23.06.2013
wurde auch Herr Zierl über dem, jegliche rechtsstaatlichem
Grundsätze missachtenden, Verlauf der Verhandlung am 28.05.2013
informiert. Herr Zierl hat sich dann offensichtlich erst mehr als ein
halbes Jahr später dazu entschlossen die Strafanzeige AZ
844 Cs 264 Js 183417/13
gegen mich zu betreiben.
Aufgrund
des zeitlichen Abstands ist wohl eher davon auszugehen, dass dieses
mit einer Absicht der Einschüchterung initiiert wurde, um einen
vermeintlich renitenten Reichssuchenden von der weiteren Wahrnehmung
seiner legitimen rechtsstaatlichen Ansprüchen abzuhalten. Ich glaube
nicht, dass ein Bundesverfassungsgericht eine Feststellung eines
Straftatbestand für glaubwürdig hält, dessen zugrunde liegender
Vorfall mehr als ein halbes Jahr zurückliegt.
Aufgrund
der Beweislage ist davon auszugehen, dass das Gericht im Fall AZ
825 Cs 264 Js 197706/12 ohne
nachvollziehbare Gründe jegliche
rechtsstaatlichen Grundsätze missachtet hatte. Somit steht außer
Frage, dass meine Darstellung zum Verlauf der Verhandlung eine
unbezweifelbare Tatsachenschilderung entspricht. Ich beantrage
deshalb die Einstellung des Verfahrens AZ
844 Cs 264 Js 183417/13 sowie
die Zurücksetzung des Verfahrens
AZ 825 Cs 264 Js 197706/12 auf
den Stand vor dem 28.05.2013.
Mit
freundlichen Grüßen
Adi
B Treiner
Anlage
A1:
Beweisfotos inkorrekter Dokumentation von Fahrzeugschäden
Anlage
A2:
Schreiben vom 31.05.2013 am das Amtsgericht München
Anlage
A3:
Mail vom 01.06.2013 an Rechtsanwalt Rose
Anlage
A4:
Mail vom 03.06.2013 an Rechtsanwalt Rose
Anlage
A5:
Schreiben vom 23.96.2014 an Rechtsanwalt Rose
Anlage
A6:
Schreiben vom 23.06.2013 an Staatsanwaltschaft München
Anlage
A7:
Schreiben vom 23.06.2013 an Amtsgericht München
Anlage
A8:
Schreiben vom 07.07.2013 an Amtsgericht München
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Anlage
A2:
Schreiben vom 31.05.2013 am das Amtsgericht München
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Anlage
A3:
Mail vom 01.06.2013 an Rechtsanwalt Rose
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Anlage
A4:
Mail vom 03.06.2013 an Rechtsanwalt Rose
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Anlage
A5:
Schreiben vom 23.96.2014 an Rechtsanwalt Rose
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Anlage
A6:
Schreiben vom 23.06.2013 an Staatsanwaltschaft München
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Anlage
A7:
Schreiben vom 23.06.2013 an Amtsgericht München
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Anlage
A8:
Schreiben vom 07.07.2013 an Amtsgericht München
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