Montag, 8. September 2014

Offener Brief an das Landgericht München vom 08. September 2014


Offener Brief
an das Landgericht München I

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zur Kenntnisnahme:
Frau Schmitt, Richterin am Amtsgericht München
Frau Müller-Stoy, Staatsanwaltschaft München
Herr Müller, Richter am Amtsgericht München
Herr Gerhard Zierl, Präsident des Amtsgerichts München

Herr Gregor Rose, Rechtsanwalt München
Herr Christian Bayer, Polizeibeamter München
Frau Nina Kugler, Polizeibeamtin München
Herr Maier, Kriminalhauptkommissar München
Herr Hubertus Andrä¤, Polizeipräsident München

Bundespräsident Joachim Gauck
Abgeordnete des Deutschen Bundestages
deutsche Abgeordnete des europäischen Parlaments

Abgeordnete in Baden-Württemberg
Abgeordnete in Niedersachsen
Abgeordnete in Bayern
Abgeordnete in Nordrhein-Westfalen
Abgeordnete in Berlin
Abgeordnete in Rheinland-Pfalz
Abgeordnete in Brandenburg
Abgeordnete in Saarland
Abgeordnete in Bremen
Abgeordnete in Sachsen
Abgeordnete in Hamburg
Abgeordnete in Sachsen-Anhalt
Abgeordnete in Hessen
Abgeordnete in Schleswig-Holstein
Abgeordnete in Mecklenburg-Vorpommern
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Abgeordnete in Thüringen
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Hochschule der Polizei

Süddeutsche Zeitung
Die Welt
Focus Online
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Die Zeit  
Spiegel Online
Frankfurter Rundschau
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Stern Online
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AZ 825 Cs 264 Js 197706/12
AZ 844 Cs 264 Js 183417/13


Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf den Verhandlungstermin am 16.09.2014 und ergänzend zu meinem Schreiben vom 02.09.2014 erlaube ich mir dem Gericht weitere Beweismittel zur Verfügung zu stellen. Da bisher beigebrachte Beweismittel von allen involvierten Gerichten bewusst nicht zur Kenntnis genommen wurden, sehe ich mich gezwungen dieselben dem Gericht in Form eines offenen Briefes zur Verfügung zu stellen, um mit Hilfe einer Öffentlichkeit die Kenntnisnahme des Gerichts und damit ein Minimum an Rechtsstaatlichkeit sicherzustellen. Ich weise das Gericht erneut darauf hin, dass ich diese Angelegenheit durch alle Instanzen durchfechten, sowie auch eine verfassungsrechtliche Überprüfung der Angelegenheit anstreben und notfalls auch die allerletzte Konsequenz in Kauf nehmen werde, um den mir bislang widerfahrenen Entzug jeglicher rechtsstaatlicher Grundsätze öffentlich zu machen. Nach meinem Verständnis wurden in den zugrunde liegenden Fällen nicht nur wesentliche grundgesetzliche Rechte missachtet sondern darüber hinaus gefährdet weiterer Rechtsmissbrauch auch das rechtsstaatliche Selbstverständnis dieses Staates. Diverse Perspektiven des Rechtsmissbrauchs weisen auf ein denkbares Bestreben zur Wiedererrichtung eines Unrechtssystem hin, deren grundgesetzliche Vereinbarkeit unabdingbaren einer Klärung zugeführt werden muss.

Im zugrunde liegenden Fall (AZ 825 Cs 264 Js 197706/12) wurden die Beweisfotos missachtet, die belegen, dass von der ausführenden Beamtin Fahrzeugschäden dokumentiert wurden, die nie bestanden und bis heute nicht bestehen. Angesichts unserer Geschichte dürfen wir derartige Fälle nicht bagatellisieren, da derartige Willkürlichkeit von der wissenschaftlichen Geschichtsforschung als eine der maßgeblichen Ursachen für die Entstehung und Etablierung des Unrechtssystem dokumentiert ist.

Anlage A1


Im zugrunde liegenden Fall (AZ 844 Cs 264 Js 183417/13) beweist mein Schreiben vom 31.05.2013 an das Amtsgericht München sowie an die Staatsanwaltschaft München die wahrheitsgemäße Darstellung des, jegliche rechtsstaatliche Grundsätze missachtenden, Verlaufs der Verhandlung vom 28.05.2013. Die wahrheitsgemäße Darstellung wird zudem durch meine Mails vom 01.06.2013 sowie vom 03.06.2013 an Rechtsanwalt Rose bestätigt. Wenn meine Darstellung nicht den Tatsachen entsprochen hätte, dann hätte Herr Rose schon aus Gründen des Selbstschutzes der Darstellung widersprochen. Somit muss aufgrund der Zeitnähe von einer unzweifelhaften Tatsachenschilderung ausgegangen werden.

Anlagen A2/A3/A4/A5/A6


Die wahrheitsgemäße Wiedergabe des Sachverhaltes wird zudem durch meine Schreiben vom 23.06.2013 an das Amtsgericht München sowie die Staatsanwaltschaft München und Rechtsanwalt Rose bestätigt, indem ich unter anderem zur Rücksendung der überlassenen Beweisfotos aufgefordert habe. Hier sei noch angemerkt, dass diese Beweisunterlagen nicht zurückgeschickt wurden, obwohl es sich um teure Farbabzüge handelte.
Anlage A7



Mit Datum 07.07.2013 habe ich erneut ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft München mit der Bitte um Rückgabe der Beweisfotos gerichtet. Auch hier erfolgte keine Rückgabe der Beweisunterlagen.

Anlage A8


Mit meinem Schreiben vom 23.06.2013 wurde auch Herr Zierl über dem, jegliche rechtsstaatlichem Grundsätze missachtenden, Verlauf der Verhandlung am 28.05.2013 informiert. Herr Zierl hat sich dann offensichtlich erst mehr als ein halbes Jahr später dazu entschlossen die Strafanzeige AZ 844 Cs 264 Js 183417/13 gegen mich zu betreiben.

Aufgrund des zeitlichen Abstands ist wohl eher davon auszugehen, dass dieses mit einer Absicht der Einschüchterung initiiert wurde, um einen vermeintlich renitenten Reichssuchenden von der weiteren Wahrnehmung seiner legitimen rechtsstaatlichen Ansprüchen abzuhalten. Ich glaube nicht, dass ein Bundesverfassungsgericht eine Feststellung eines Straftatbestand für glaubwürdig hält, dessen zugrunde liegender Vorfall mehr als ein halbes Jahr zurückliegt.

Aufgrund der Beweislage ist davon auszugehen, dass das Gericht im Fall AZ 825 Cs 264 Js 197706/12 ohne nachvollziehbare Gründe jegliche rechtsstaatlichen Grundsätze missachtet hatte. Somit steht außer Frage, dass meine Darstellung zum Verlauf der Verhandlung eine unbezweifelbare Tatsachenschilderung entspricht. Ich beantrage deshalb die Einstellung des Verfahrens AZ 844 Cs 264 Js 183417/13 sowie die Zurücksetzung des Verfahrens AZ 825 Cs 264 Js 197706/12 auf den Stand vor dem 28.05.2013.

Mit freundlichen Grüßen
Adi B Treiner








Anlage A1: Beweisfotos inkorrekter Dokumentation von Fahrzeugschäden
Anlage A2: Schreiben vom 31.05.2013 am das Amtsgericht München
Anlage A3: Mail vom 01.06.2013 an Rechtsanwalt Rose
Anlage A4: Mail vom 03.06.2013 an Rechtsanwalt Rose
Anlage A5: Schreiben vom 23.96.2014 an Rechtsanwalt Rose
Anlage A6: Schreiben vom 23.06.2013 an Staatsanwaltschaft München
Anlage A7: Schreiben vom 23.06.2013 an Amtsgericht München
Anlage A8: Schreiben vom 07.07.2013 an Amtsgericht München


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Anlage A1: Beweisfotos inkorrekter Dokumentation von Fahrzeugschäden


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Anlage A2: Schreiben vom 31.05.2013 am das Amtsgericht München



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Anlage A3: Mail vom 01.06.2013 an Rechtsanwalt Rose



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Anlage A4: Mail vom 03.06.2013 an Rechtsanwalt Rose




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Anlage A5: Schreiben vom 23.96.2014 an Rechtsanwalt Rose


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Anlage A6: Schreiben vom 23.06.2013 an Staatsanwaltschaft München



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Anlage A7: Schreiben vom 23.06.2013 an Amtsgericht München





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Anlage A8: Schreiben vom 07.07.2013 an Amtsgericht München




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